Wie attraktiv ist das Bezirksamt als Ausbildungsbetrieb?

Foto: Rathaus Charlottenburg, hier sitzt das BezirksamtFoto: Rathaus Charlottenburg, hier sitzt das Bezirksamt

Große Anfrage Juli 2026

Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

 

1. Wie viele Ausbildungsplätze wurden in den vergangenen fünf Jahren im Bezirksamt angeboten, besetzt und erfolgreich abgeschlossen, wie viele Ausbildungsverhältnisse endeten vorzeitig und wie viele Auszubildende wurden anschließen übernommen?

 

Siehe Anlage

 

2. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu Ursachen unbesetzter Ausbildungsplätze, vorzeitiger Vertragsbeendigungen sowie allgemeinen Schwierigkeiten bei der Gewinnung und langfristigen Bindung von Nachwuchskräften vor?

 

Die unbesetzten Ausbildungsplätze im Bezirksamt resultieren primär aus einem Mangel an geeigneten Bewerbenden sowie dem intensiven Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt. Häufig entscheiden sich Kandidat:innen kurzfristig gegen das hiesige Angebot, da sie bevorzugte Zusagen anderer Betriebe, Behörden oder – oft erst nach Ausbildungsplatzzusage – für einen Studienplatz erhalten.

Bei den vorzeitigen Vertragsbeendigungen sind im Wesentlichen zwei Ursachen prägend: Zum einen führt ein Fehlverhalten von Auszubildenden zur Kündigung oder Vertragsauflösung. Zum anderen resultiert ein Abbruch aus Unzufriedenheit mit der Ausbildung, wenn die tatsächliche Verwaltungspraxis nicht den vorherigen Vorstellungen über das Berufsbild entspricht.

Die Abbruchquote im Bezirksamt beträgt im langjährigen Mittel etwa fünf Prozent und liegt damit deutlich unter dem Durchschnitt aller Ausbildungsbehörden.

 

Demgegenüber verzeichnen der allgemeine Verwaltungsdienst sowie die dualen Studiengänge eine hohe Erfolgsquote bei der langfristigen Bindung; eine Übernahme erfolgt hier regelmäßig bei Vorliegen der fachlichen und persönlichen Eignung.

Im Bereich der Gärtnerausbildung verfügt das Bezirksamt durch die eigene Bezirksgärtnerei über ein bezirkliches Alleinstellungsmerkmal. Eine dauerhafte Übernahme kann in diesem Beruf jedoch nur im Rahmen freier Planstellen realisiert werden, wobei bei entsprechender Eignung befristete Weiterbeschäftigungen angeboten werden.

 

3. Welche organisatorischen und personellen Maßnahmen bestehen zur Sicherung guter Ausbildungsbedingungen, insbesondere hinsichtlich ausbildungsadäquater Einsatzbereich, Betreuung, Arbeitsbelastung, Ausbildungsqualität, Gesundheitsprävention sowie der Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung?

 

Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen und rechtssicheren Ausbildung setzt das Bezirksamt auf ein engmaschiges Netz aus organisatorischen Vorgaben, personeller Begleitung und präventiven Angeboten. Im Einzelnen stellen sich die Maßnahmen wie folgt dar:

 

Ausbildungsadäquate Einsatzbereiche und Ausbildungsqualität:

Die Zuweisung in die Praxisstellen erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie der Ausbildungsrahmenpläne. Durch standardisierte Ausbildungspläne wird sichergestellt, dass alle Nachwuchskräfte die geforderten Lerninhalte in den Fachämtern durchlaufen und keine ausbildungsfremden Tätigkeiten übertragen werden. Das Nachwuchskräftezentrum überwacht diesen Prozess kontinuierlich und vermittelt bei auftretenden Problemen.

 

Betreuung

In den einzelnen Organisationseinheiten des Bezirksamtes stehen Praxisanleiter:innen als direkte Ansprechpersonen vor Ort zur Verfügung. Die Verwaltungsakademie bietet zur Unterstützung diesem Personenkreis umfangreiche Fortbildungen an, um eine fachlich und pädagogisch fundierte Begleitung zu ermöglichen.

 

Arbeitsbelastung und Monitoring:

Zur Vermeidung von Überlastungen finden regelmäßige Feedbackgespräche zwischen den Nachwuchskräften und dem Nachwuchskräftezentrum statt. Zudem dienen die zu führenden Berichtshefte (Ausbildungsnachweise) als Kontrollinstrument, um das Arbeitspensum und die Angemessenheit der Aufgaben fortlaufend zu überprüfen. Bei auftretenden Problemen werden frühzeitig steuernde Gespräche geführt. Zur Unterstützung bei Lernüberforderung besteht zudem die Möglichkeit der Inanspruchnahme von ausbildungsbegleitender Hilfe.

 

Gesundheitsprävention:

Die Nachwuchskräfte haben Zugang zu den Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) des Bezirksamtes (z. B. ergonomische Beratung, Gesundheitstage, Sportkurse, Dienstbefreiung für eine Stunde pro Woche für Sport in Vereinen etc.).

 

Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV):

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird gemäß den Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes aktiv und umfassend in alle ausbildungsrelevanten Prozesse eingebunden. Es finden regelmäßige Gespräche zwischen der Dienststelle, dem Nachwuchskräftezentrum und der JAV statt. Die JAV begleitet Auswahlverfahren sowie Einführungs­tage für neue Nachwuchskräfte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Kirstin Bauch

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