A100 ohne Brücke – was nun?

Große Anfrage - April 2025

Blick auf die A100
Bild: René Powilleit Blick auf die A100 Bild: René Powilleit

Die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

  1. „Wie viele Baustellen und durch wen betrieben gibt es derzeit auf den gängigen Umfahrungsrouten und wann sollen diese vorzeitig beendet werden?“

Die SenMVKU ist für die Verkehrsführung entlang der sogenannten Umfahrungsrouten zuständig. Gleiches gilt für die Anordnung aller verkehrseinschränkenden Maßnahmen (Baustellen etc.). Erfahrungsgemäß werden keine weiteren Anordnungen ausgestellt, die den Verkehr auf der Strecke zusätzlich einschränken würden. Bereits angeordnete Baustellen sind angehalten, die Maßnahmen zügig zu beenden, damit die Flächen wieder dem Verkehr freigegeben werden können.

Auf den Umfahrungsstrecken, z.B. Königin-Elisabeth Str., Sophie-Charlotten-Str, Tegeler Weg, Kaiser-Friedrich-Str. gibt es rund 60 bezirkliche Erlaubnisse bzw. Zustimmungen für Baumaßnahmen der Leitungsträger (Telekom, NBB, Gas, BWB, Stromnetz, Eurofiber). Diese haben aber in der Regel aufgrund der Örtlichkeit keinen Einfluss auf den Fließverkehr.

Aufgrund der Gefahrenlage hatte der Bezirk bereits einige Straßen im Nebennetz für den Durchgangsverkehr gesperrt, um die angrenzenden Straßen in den Wohngebieten vor Schleichverkehr zu schützen. Diese sind größtenteils auch in der Gesamtanordnung zum Umfahrungskonzept integriert worden. Eine ursprünglich zugesagte Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen zum Kiezschutz durch die Autobahn GmbH ist inzwischen wieder zurückgezogen worden.

  1. „Welche Maßnahmen plant der Bezirk, um die Baumaßnahmen zu beschleunigen ggf. durch eine veränderte Genehmigungspraxis?“

Für eine geplante Fahrbahnsanierungsmaßnahme des Spandauer Damms wurde aufgrund der aktuellen Situation die Verkehrsrechtliche Anordnung seitens SenMVKU widerrufen. Das Bezirksamt hat die Mitarbeitenden angewiesen, vorerst keine neuen verkehrsrechtlichen Anordnungen mit Auswirkungen auf das Umfahrungsgebiet zu erteilen, die in bezirklicher Zuständigkeit liegen. Aufgrund der in Frage 1. beschriebenen Zuständigkeit, ist der Bezirk erst in zweiter Instanz in der Lage auf die Bauvorhaben aus Sicht des Straßenbaulastträgers und Erteiler der jeweiligen Sondernutzungen einzuwirken. Hierzu kam es in dieser Sache jedoch noch nicht.

  1. „Welche Auswirkungen hat die Sperrung für den ZOB, die Messe Berlin und den allgemeinen Wirtschaftsverkehr und wie gedenkt der Bezirk hier unterstützend einzugreifen?“

Der Wirtschaftsverkehr ist aufgrund der Gemengelage ebenso betroffen wie alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Sowohl der Bezirk als auch die zuständige Verkehrsverwaltung sind sich aber in der Sache einig, dass seitens der Autobahn GmbH eine Alternative zur jetzigen Situation herbeigeführt werden muss. Das Ergebnis zur Prüfung von Ertüchtigungsmöglichkeiten der A100 für den Schwerlastverkehrs steht noch aus.